Regeln für Fahrten mit der MS MARS
Fahrten mit der MS MARS
- An Bord eines Schiffes herrschen spezielle Bedingungen. Bei Unfällen infolge
unvorsichtigen Handelns oder Nichtbefolgen der Weisungen des nautischen Personals
lehnt der Verein MS MARS 1922 jegliche Haftung ab. - Den Weisungen des Kapitäns ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Bei Sturm, Nebel, Hochwasser oder Betriebsstörungen können Fahrten ausfallen.
Diese können auf ein Ersatzdatum verschoben oder abgesagt werden. - Die MS MARS darf 12 Gäste an Bord nehmen. 3 Kinder unter 12 Jahren können
als 2 Erwachsene gerechnet werden. - Fahrausweise des öffentlichen Verkehrs (GA, Halbtax etc.) sind auf öffentlichen
Fahrten nicht gültig. - Zahlungsmöglichkeiten: Auf der MS MARS kann mit Schweizer Franken und Euro
bezahlt werden.
- Für alle Ausflugsfahrten ist ein gültiger Reisepass oder eine gültige Identitätskarte erforderlich, auch für Kinder unter 6 Jahren.
- Anwendbares Recht/Gerichtsstand: Alle Rechtsbeziehungen unterstehen Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Arbon