Regeln für Fahrten mit der MS MARS
Fahrten mit der MS MARS
- Bei Unfällen infolge unvorsichtigen Handelns oder Nichtbefolgen der Weisungen des nautischen Personals lehnt der Verein MS MARS 1922 jegliche Haftung ab.
- Den Weisungen des Kapitäns ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Bei Sturm, Nebel, Hochwasser oder Betriebsstörungen können Fahrten ausfallen.
Diese können auf ein Ersatzdatum verschoben oder abgesagt werden. - Die MS MARS darf 12 Gäste an Bord nehmen. 3 Kinder unter 12 Jahren können
als 2 Erwachsene gerechnet werden. - Fahrausweise des öffentlichen Verkehrs (Alliance SwissPass, GA, Halbtax etc.) sind nicht gültig.
- Zahlungsmöglichkeiten: Auf der MS MARS kann mit Schweizer Franken und Euro
bezahlt werden. - Für alle Ausflugsfahrten ist ein gültiger Reisepass oder eine gültige Identitätskarte erforderlich, auch für Kinder unter 6 Jahren.
- Anwendbares Recht/Gerichtsstand: Alle Rechtsbeziehungen unterstehen Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Arbon